Mitgliedsoptionen - schnell erklärt


Unterschied zwischen Ordentlichem- und Fördermitglied

Ordentliches Mitglied:
- Beitrag zur Gestaltung und Entwicklung des Vereinslebens
- Aktives Stimmrecht bei Vereinsversammlungen
- Zugang zu Vereinsangeboten und -leistungen
- Teilnahme an Vereinsaktivitäten und -veranstaltungen

Fördermitglied:
- Trägt zur Förderung und finanziellen Unterstützung des Vereins bei
- Kein Stimmrecht bei Vereinsversammlungen
- Zugang zu Vereinsangeboten und -leistungen
- Unterstützt den Verein finanziell
- Kann an ausgewählten Veranstaltungen teilnehmen



Weitere Hinweise zur Mitgliedschaft

 

Soweit in dieser Ausführung personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter Antrag in Textform via E-Mail oder per Brief erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf. Nach Zugang der Aufnahmebestätigung wird die Mitgliedschaft wirksam.

Der Austritt aus dem Verein kann durch eine Erklärung in Textform via E-Mail oder per Brief mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen Zustimmung in Textform ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.

Vereinsausschluss: Ein Mitglied, das trotz zweimaliger Mahnung in Textform mit seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Beitragszahlung und Zahlungen von Geldstrafen, gegenüber dem Verein ganz oder teilweise in Verzug ist, kann ausgeschlossen werden, soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mindestens sechs Monate in Verzug befindet und seit Zugang der zweiten Mahnung in Textform mindestens zwei Monate verstrichen sind.

Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zur Zeit EUR 10,00).

Mitgliedsbeitrag: Die Mitgliedschaft kostet z. Zt. i. d. R. pro Monat EUR 10,00 (ermäßigt EUR 5,00). Bei der Fördermitgliedschaft sind auch Monatsbeiträge von 15 €, 20 € oder mehr möglich. Es liegt im Ermessen des Vorstandes, Ermäßigungen zu gewähren.

Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.

Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner und Schwerbehinderte (ab 50% Behinderungsgrad) einen ermäßigten Beitrag.

Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger von ALG II oder Umschüler einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme.

Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung dem Verein unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.

Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.

Vom Verein ernannte Ehrenmitglieder sind automatisch beitragsfrei.

Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 05.01., 05.04., 05.07. und 05.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) des Beitrages. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt im Folgemonat der Eintrittsbestätigungbeach.

Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug). Es wird empfohlen, die Satzung des Beach me e.V. aufmerksam zu lesen. 

Stand: Juli 2024