Mitgliedsoptionen - schnell erklärt


Fördermitglied – fördern und genießen

Als Fördermitglied unterstützt du den Beach me e.V. mit 10 €, 15 € oder 20 € Förderbeitrag monatlich. Unabhängig davon für welche dieser Fördersummen du dich dabei entscheidest, genießt du alle Vorteile & Möglichkeiten. Deine Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 05.01., 05.04., 05.07. und 05.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) des Beitrages. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt im Folgemonat der Eintrittsbestätigung. Du hast jederzeit die Möglichkeit deine Mitgliedschaft formlos via E-Mail und unter Angabe deiner Mitgliedsnummer zum nächstmöglichen Quartal zu kündigen.

Ordentliches Mitglied – aktiv mitgestalten
Als Ordentliches Mitglied unterstützt du den Verein ebenfalls mit einem Monatsbeitrag von 10 €. Die Vorteile & Möglichkeiten sind dir hierbei allerdings nur bedingt zugänglich (z.B. entfallen die Vorteile 2, 3, 4, 5 & 6). Vielmehr sollst du dich ehrenamtlich für die Entwicklung des Vereins einsetzen und bei den Mitgliederversammlungen aktiv mitwirken. Deine Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 05.01., 05.04., 05.07. und 05.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) des Beitrages. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt im Folgemonat der Eintrittsbestätigung. Du hast jederzeit die Möglichkeit deine Mitgliedschaft formlos via E-Mail und unter Angabe deiner Mitgliedsnummer zum nächstmöglichen Quartal zu kündigen.


Mitgliedsantrag


Du möchtest Mitglied beim Beach me e.V. werden? Dann klicke einfach auf einen der beiden Buttons, fülle den Mitgliedsantrag online aus oder lade dir den Mitgliedsantrag als pdf herunter, drucke ihn aus und sende ihn postalisch an: Beach me e.V., Bogenstraße 17, 20144 Hamburg


Online

Papier

Satzung


Hier kannst du dir die aktuelle Satzung des Vereins anschauen und downloaden.


Satzung

Weitere Hinweise zur Mitgliedschaft

 

Soweit in dieser Ausführung personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter.

Mit der Fördermitgliedschaft erhältst du folgende Vorteile & Möglichkeiten:

  • Teilnahmemöglichkeit an den Beachvolleyball-Trainingsangeboten des Vereins
    (Für Trainingskurse fallen zusätzlich Kursgebühren an)
  • Teilnahmemöglichkeit an einem exklusiven Fördermitglieder-Beachvolleyball-Camp
    (Du erhältst die Möglichkeit ein exklusives Beachvolleyball-Camp zu buchen, dass nur den Beach me e.V. Mitgliedern zur Verfügung steht)
  • Einladung zu allen exklusiven Fördermitglieder-Veranstaltungen
    (z.B. das Sommerfest oder Meet & Greets mit den Sportler*innen, die für den Verein auf Punktejagd gehen)
  • Reservierungsoption auf Camps der beach me GmbH im Vorfeld der Saison
    (Bei Bekanntgabe der jährlichen Camp-Termine hast du die Möglichkeit dir binnen 10 Tagen einen Camp-Platz vorzureservieren)
  • Rabatt von 5% auf Reisen & Events sowie auf alle Online-Shop-Produkte der beach me GmbH
    (Rabatte sind nicht kombinierbar – ein Rabatt pro Camp/Bestellung einlösbar)
  • Zu Saisonbeginn gibt es jährlich ein hochwertiges Tank Top aus 100% recyceltem Polyester

Mit der Ordentlichen Mitgliedschaft erhältst du folgende Vorteile & Möglichkeiten:

  • Einladung zu den Mitgliederversammlungen sowie Stimmrecht
    (nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • Teilnahmemöglichkeit an den Beachvolleyball-Trainingsangeboten des Vereins 
    (Für Trainingskurse kommen noch faire Kursgebühren hinzu)
  • Zu Saisonbeginn gibt es jährlich ein hochwertiges Tank Top aus 100% recyceltem Polyester

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter Antrag in Textform via E-Mail oder per Brief erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf. Nach Zugang der Aufnahmebestätigung wird die Mitgliedschaft wirksam.

Der Austritt aus dem Verein kann durch eine Erklärung in Textform via E-Mail oder per Brief mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen Zustimmung in Textform ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.

Vereinsausschluss: Ein Mitglied, das trotz zweimaliger Mahnung in Textform mit seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Beitragszahlung und Zahlungen von Geldstrafen, gegenüber dem Verein ganz oder teilweise in Verzug ist, kann ausgeschlossen werden, soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mindestens sechs Monate in Verzug befindet und seit Zugang der zweiten Mahnung in Textform mindestens zwei Monate verstrichen sind.

Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zur Zeit EUR 10,00).

Mitgliedsbeitrag: Die Mitgliedschaft kostet z. Zt. i. d. R. pro Monat EUR 10,00 (ermäßigt EUR 5,00). Bei der Fördermitgliedschaft sind auch Monatsbeiträge von 15 € oder 20 € möglich. Es liegt im Ermessen des Vorstandes, Ermäßigungen zu gewähren

Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.

Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner und Schwerbehinderte (ab 50% Behinderungsgrad) einen ermäßigten Beitrag.

Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger von ALG II oder Umschüler einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme.

Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung dem Verein unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.

Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.

Vom Verein ernannte Ehrenmitglieder sind automatisch beitragsfrei.

Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 05.01., 05.04., 05.07. und 05.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) des Beitrages. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt im Folgemonat der Eintrittsbestätigungbeach.

Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug). Es wird empfohlen, die Satzung des Beach me e.V. aufmerksam zu lesen. 

Stand: September 2019